Scheidungsimmobilien

Scheidung - Was passiert jetzt mit der Immobilie?

Die Scheidung einer Ehe ist manchmal leider unausweichlich und oftmals kommen bei dem gemeinsamen Eigentum im Scheidungsfall viele Fragen auf. Eine klassische Gütertrennung, wie beispielsweise für Wertgegenstände, ist bei Häusern, Wohnungen und Grundstücken, meist nicht realisierbar. Dennoch kommen im Falle einer Scheidung in der Regel mehrere Möglichkeiten infrage, die wir Ihnen gerne hier vorstellen möchten.



Bei einer Scheidung gibt es immer mehr als nur einen Lösungsweg. Welcher der richtige ist, hängt dabei von individuellen Faktoren und nicht zuletzt von der Immobilie selbst ab.

1. Übertragung Ihres Eigentums

Ein Ehepartner bleibt in der Immobilie wohnen, der andere wird durch eine Abfindung, bemessen an dem aktuellen Immobilienmarktwert, dem Eigentumsanteil, abzüglich eventuellen bestehenden Belastungen auf der Immobilie, ausgezahlt.

2. Schenkung

Sie haben gemeinsame Kinder, die aus Ihrer Ehe hervorgegangen sind? Dann besteht die Option einer Schenkung Ihrer Immobilie an Ihr gemeinsames Kind. Beachten Sie aber - ist Ihr Kind noch minderjährig, bedarf dies einer Bewilligung des Vormundschaftsgerichts und Ihr Kind trägt darüber hinaus alle Verpflichtungen eines "echten" Immobilieneigentümers. Erörtern Sie daher genau, ob dies die beste Option für Sie und Ihr Kind ist.

3. Realteilung

Lässt sich die gemeinsame Immobilie in getrennte Einheiten teilen, beispielsweise ein Mehrfamilienhaus in mehrere Wohnungen, oder ein Haus in geteilte eigenständige Etagen, können Sie und Ihr Ehepartner die Immobilie tatsächlich "teilen". Sie erhalten so beide ein Alleineigentum an ihrem Immobilienteil, der durch eine notarielle Beglaubigung und einer Teilungserklärung fixiert wird.

4. Vermietung

Möchten Sie die Immobilie gemeinsam behalten, so besteht die Option der Vermietung Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung. Hierbei gilt es allerdings, den Mieter für Ihr Objekt gemeinsam zu finden, sowie gegenüber diesem auch gemeinsam als Vermieter aufzutreten. Denn als Vermieter einer Immobilie entstehen Aufgaben wie Nebenkostenabrechnungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Mietpreisbestimmung und vieles mehr. Hierbei sollten sich daher beide Partner gut verstehen und Einigkeit über die Vermietung bestehen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei bei der Mietersuche.

5. Verkauf

Ein Verkauf der gemeinsamen Immobilie stellt in vielen Fällen einer Scheidung die wohl beste Möglichkeit für beide Parteien dar. Beide Parteien möchten gerne etwas mehr Abstand gewinnen und sowohl finanziell, als auch organisatorisch unabhängig sein und etwas Neues beginnen. Doch auch der gemeinsame Immobilienverkauf birgt gerne Konfliktpotenzial, gerade wenn man an die Höhe des Verkaufspreises oder den gewünschten Zeithorizont eines Verkaufes denkt. Als objektiver Partner im Rahmen der Vermarktung kann Ihnen ein qualifizierter Immobilienmakler behilflich sein und gleichzeitig als Vermittler zwischen Ihnen und Ihrem Partner bei weiteren Fragen fungieren. Ein persönliches Kennenlernen sollte hier an erster Stelle stehen, denn Sympathie und das nötige Fingerspitzengefühl, sind für einen erfolgreichen und reibungslosen Verkauf im Scheidungsfall äußerst wichtig. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage ist hierbei auch der Immobilienwert.

Wir sehen uns Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor Ort an und zeigen Ihnen anschließend transparent auf, welcher Angebotspreis marktgerecht ist.

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