Erbschaftsimmobilien

Erben ist mitunter ein heikles Thema, denn neben dem emotionalen Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen stehen Erben oftmals auch einigen fachlichen Fragen in Bezug auf die geerbte Immobilie gegenüber. Abhängig auch davon, ob man Alleinerbe ist oder ob man sich mit anderen (Geschwistern, Ehepartner des Verstorbenen oder anderen Erbberechtigten) in einer so genannten Erbengemeinschaft befindet. Sprich: Ob man selbst entscheiden darf oder sich mit anderen einigen muss. Nicht selten führt dieses schwierige Thema zum Familienstreit.

Was tun mit der geerbten Immobilie?

Was muss ich als Erbe alles beachten? Soll ich die Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? Und was ist das Haus oder die Wohnung eigentlich wert?

Diese Fragen hängt von vielen, sowohl emotionalen, als auch finanziellen Faktoren ab und sollten ganz individuell beantwortet werden. Um eine klare und verlässliche Grundlage zu schaffen, ist die Ermittlung des Immobilienwerts sinnvoll. Denn nur, wer weiß was seine Immobilie wert ist, kann eine sachliche Entscheidung treffen, die in einer emotional aufgeladenen Zeit rationale Anhaltspunkte schafft. Grundsätzlich stehen die Möglichkeiten einer Eigennutzung, eine Vermietung oder aber der Verkauf der Immobilie zur Wahl. Passt die Immobilie zu Ihrer Lebenssituation, muss die Immobilie renoviert oder energetisch saniert werden und wie hoch sind die Kosten für Erhalt, Instandhaltung und Bewirtschaftung?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung und bei der Frage, wie Sie als Erbe am besten mit Ihrer geerbten Immobilie vorgehen und wie die für Sie beste Entscheidung im Erbfall aussehen könnte.

Je mehr Informationen Sie zur Immobilie haben, umso leichter fällt Ihnen die Entscheidung, wie Sie mit Ihrer Erbschaft verfahren sollen. Folgende Möglichkeiten kommen dabei in Betracht:

1. Sie möchten die Immobilie selbst nutzen

Ob Sie Ihre geerbte Immobilie selbst bewohnen möchten, hängt von individuellen Faktoren ab - beispielsweise davon, ob Sie bereits in der Nähe wohnen und ein Umzug für Sie grundsätzlich infrage kommt. Außerdem muss die Immobilie in puncto Größe und Ausstattung zu Ihren Wohnbedürfnissen passen oder - etwa durch Umbauten - entsprechend anpassbar sein.

2. Sie vermieten die Immobilie

Eine Eigennutzung steht außer Frage - von der Immobilie trennen möchten Sie sich aber (noch) nicht? Dann könnte die Vermietung der richtige Weg für Sie sein. Wir prüfen mit geschultem Blick, ob eine gute Vermietbarkeit gegeben ist und welcher Mietpreis sich voraussichtlich erzielen lässt. Entscheiden Sie sich für diese Option, gehen wir auf Wunsch auch für Sie auf Mietersuche.

3. Sie möchten die Immobilie verkaufen

Sie haben kein Interesse an Ihrer geerbten Immobilie und möchten diese daher veräußern? Dann kümmern wir von Münsterland Immobilien uns für Sie um die Vermarktung.

Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft?

Sie haben nicht alleine geerbt und sind Teil einer Erbengemeinschaft? Dann sind Sie gemeinsam, mit allen Erbenden, an der Erbmasse beteiligt und teilen das Erbe untereinander auf. Ist eine Immobilie Teil der Erbmasse, so gilt es, ähnlich wie bei einer Scheidung, eine gemeinsame Entscheidung zu finden und einen einheitlichen Beschluss zu fassen. Möglichkeiten sind hier eine Auszahlung der Miterben, ein einvernehmlicher Verkauf der geerbten Immobilie, eine gemeinsame Vermietung oder aber und finanziell im schlechtesten Fall, eine Teilungsversteigerung der Erbanteile.

Lassen Sie uns gemeinsam, vertraulich und ganz unverbindlich; über die Möglichkeiten Ihrer Erbschaft sprechen und wir finden auch für Sie garantiert den besten Weg.

Münsterland Immobilien

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

0152-52363681
Kontakt
Direktkontakt
Anschrift Münsterland Immobilien Bergener Straße 10 48231 Warendorf
Hier finden Sie uns